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Im Landratsamt häufen sich Widersprüche der Eltern - Behörde
pocht auf strikte Einhaltung der Entfernungsregeln
Von Petra Schumann
Frankenberg/Freiberg. Dauerbrenner Schülerbeförderung: Stets zu
Schuljahresbeginn erreichen das dafür zuständige Referat im
Landratsamtamt Mittelsachsen Anfragen und Widersprüche von Eltern.
Wie viele das diesmal sind, wollte die Behörde gestern nicht bekannt
geben. Die Zahl dürfte hoch sein, denn mehrere Eltern, deren Antrag
auf Übernahme der Schulbeförderungskosten abgelehnt wurde, haben
sich bereits an die "Freie Presse" gewandt.
Die Schülerbeförderungskostensatzung, die mit Beginn des Schuljahres
2009/10 in Kraft getreten ist, regelt, ab wann ein Zuschuss gezahlt
wird. Für Grundschüler muss der Weg zwischen Wohnung und
Bildungsstätte mindestens zwei Kilometer lang sein, für die älteren
Schüler 3,5 Kilometer. Gleich drei Anträge auf finanziellen Zuschuss
für Eltern aus dem Wohngebiet Lützelhöhe, deren Kinder die erste
Klasse der Astrid-Lindgren-Grundschule besuchen, wurden aus diesem
Grund abgelehnt. Der Weg beträgt 1,8 Kilometer. "Aber er ist
gefährlicher", sagt eine Mutter. Die Kinder müssten die Äußere
Freiberger Straße mit hohem Verkehrsaufkommen an der Einfahrt zum
Frankenpark überqueren. Der sichere Weg führe zur Ampel an der
Äußeren Freiberger Straße und sei ein paar Hundert Meter länger.
Das Landratsamt lehnt dennoch eine Kostenübernahme ab und verweist
auf die Satzung, nach der die "im Straßenverkehr üblicherweise
auftretenden Gefahrensituationen nicht einen Kostenübernahmeanspruch
begründen". Die Behörde übt derweil Kritik am Schulträger, der Stadt
Frankenberg. Die habe seit 1995 den Schulwegplan nicht aktualisiert.
"Das zuständige Referat wird aber gemeinsam mit der Stadtverwaltung
nochmals eine Vor-Ort-Begehung durchführen", sagte Behördensprecher
André Kaiser. Die Dritt- und Viertklässler, die auf der Lützelhöhe
wohnen, dürfen noch eine Fahrkarte zur Schülerbeförderung lösen -
auch und obwohl ihr Schulweg unter zwei Kilometern Länge liegt.
Antwort aus dem Landratsamt: "Altfallentscheidungen,
Sonderregelungen und Genehmigungserteilungen der Altkreise Döbeln,
Mittweida und Freiberg für die gegenwärtigen dritten und vierten
Klassen haben noch Bestandsschutz", so Kaiser.
Dass die Freiheit der Schulwahl auch Geld kosten kann, muss eine
Mittweidaerin erst einmal verdauen. Die Tochter der
Alleinerziehenden besucht die Mittelschule in Claußnitz. Der
Schulweg beträgt 3,5 Kilometer. Doch der Kostenübernahmeantrag für
den Schulbus wurde abgelehnt. Begründung: In nur 1,3 Kilometern
Entfernung von der Wohnung liegt die Fichte-Mittelschule - eine
gleichartige Bildungsstätte. Die könnte die Fünftklässlerin zu Fuß
erreichen.
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