J.- G.- Fichte- Schule Mittweida
Mittelschule mit Ganztagsbetreuung

Pressespiegel

2010

Streit um die Schulbuskosten

20.08.2010

Freie Presse

 

 

Im Landratsamt häufen sich Widersprüche der Eltern - Behörde pocht auf strikte Einhaltung der Entfernungsregeln
Von Petra Schumann

Frankenberg/Freiberg. Dauerbrenner Schülerbeförderung: Stets zu Schuljahresbeginn erreichen das dafür zuständige Referat im Landratsamtamt Mittelsachsen Anfragen und Widersprüche von Eltern. Wie viele das diesmal sind, wollte die Behörde gestern nicht bekannt geben. Die Zahl dürfte hoch sein, denn mehrere Eltern, deren Antrag auf Übernahme der Schulbeförderungskosten abgelehnt wurde, haben sich bereits an die "Freie Presse" gewandt.
Die Schülerbeförderungskostensatzung, die mit Beginn des Schuljahres 2009/10 in Kraft getreten ist, regelt, ab wann ein Zuschuss gezahlt wird. Für Grundschüler muss der Weg zwischen Wohnung und Bildungsstätte mindestens zwei Kilometer lang sein, für die älteren Schüler 3,5 Kilometer. Gleich drei Anträge auf finanziellen Zuschuss für Eltern aus dem Wohngebiet Lützelhöhe, deren Kinder die erste Klasse der Astrid-Lindgren-Grundschule besuchen, wurden aus diesem Grund abgelehnt. Der Weg beträgt 1,8 Kilometer. "Aber er ist gefährlicher", sagt eine Mutter. Die Kinder müssten die Äußere Freiberger Straße mit hohem Verkehrsaufkommen an der Einfahrt zum Frankenpark überqueren. Der sichere Weg führe zur Ampel an der Äußeren Freiberger Straße und sei ein paar Hundert Meter länger.
Das Landratsamt lehnt dennoch eine Kostenübernahme ab und verweist auf die Satzung, nach der die "im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahrensituationen nicht einen Kostenübernahmeanspruch begründen". Die Behörde übt derweil Kritik am Schulträger, der Stadt Frankenberg. Die habe seit 1995 den Schulwegplan nicht aktualisiert. "Das zuständige Referat wird aber gemeinsam mit der Stadtverwaltung nochmals eine Vor-Ort-Begehung durchführen", sagte Behördensprecher André Kaiser. Die Dritt- und Viertklässler, die auf der Lützelhöhe wohnen, dürfen noch eine Fahrkarte zur Schülerbeförderung lösen - auch und obwohl ihr Schulweg unter zwei Kilometern Länge liegt. Antwort aus dem Landratsamt: "Altfallentscheidungen, Sonderregelungen und Genehmigungserteilungen der Altkreise Döbeln, Mittweida und Freiberg für die gegenwärtigen dritten und vierten Klassen haben noch Bestandsschutz", so Kaiser.
Dass die Freiheit der Schulwahl auch Geld kosten kann, muss eine Mittweidaerin erst einmal verdauen. Die Tochter der Alleinerziehenden besucht die Mittelschule in Claußnitz. Der Schulweg beträgt 3,5 Kilometer. Doch der Kostenübernahmeantrag für den Schulbus wurde abgelehnt. Begründung: In nur 1,3 Kilometern Entfernung von der Wohnung liegt die Fichte-Mittelschule - eine gleichartige Bildungsstätte. Die könnte die Fünftklässlerin zu Fuß erreichen.

Kommentar

Warum soll das Kind nicht zu uns kommen? Aussage der Mutter: "Das Kind soll an eine kleine Mittelschule gehen, da gibt es kleinere Klassen". Stimmt aber nicht. Unsere kleinste Klasse 5 hat 19 Schüler...(MM)



22.08.2010