Eltern stellen einen formlosen Antrag bei der Stammschule und legen Nachweise vor.
Die Stammschule prüft den Antrag.
Sie prüft das Vorliegen eines von der Schulkonferenz beschlossenen pädagogischen Konzeptes als Bedingung für E-Learning (SächsSchulG §38b).
Sie fragt bei OLM die Aufnahmekapazität nach (Online-Formular).
OLM prüft die Aufnahmekapazität und informiert Stammschule und Eltern.
Eltern füllen das OLM-Datenblatt aus (Online-Formular).
OLM vereinbart einen Beratungstermin mit Eltern und organisiert die Zugänge/Materialien.
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Olm erstellt halbjährig ein Zertifikat und übermittelt es an Eltern und Stammschule.
Die Stammschule informiert OLM über eine Fortführung der Teilnahme an OLM oder über die Beendigung.