Anmeldung von Schülern der Klassen 4 im Jahr 2024

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler!

die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an die weiterführenden Schulen beginnt am 09. Februar 2024. Hier einige Hinweise:

 

Anmeldung

Woher erhält man die Formulare zur Anmeldung?

- von Ihrer Grundschule!

Wann erfolgt die Anmeldung?

- vom 09.02.2024 bis spätestens 01.03.2024

Für die Fichte-Schule stehen Ihnen folgende Termine zur Verfügung:

 

Freitag 09.02. 12:00-18:00

In der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr können Sie die Schulgebäude, die Lehrerinnen und Lehrer, die pädagogischen Mitarbeiter und ihre Tätigkeiten kennenlernen.

 

In der ersten Ferienwoche ist das Sekretariat nicht besetzt.

 

Zweite Ferienwoche: 

Montag, Mittwoch: 8:00-15:00 Uhr

Donnerstag: 10:00-19:00 Uhr

 

In der Woche vom 26.02. bis 01.03. ist das Sekretariat von 7:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.

 

Sollten Ihnen keiner dieser Termine möglich sein, bitte wir entweder um eine telefonische Absprache eines Ausweichtermins oder Sie schicken die Unterlagen per Post bzw. werfen Sie sie in den Briefkasten der Schule (am Eingang Schulstraße).

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original )
2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule 
3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis 
4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an. 
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119

auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

 

 

Weitere Informationen
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.
Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich drei bis vier Klassen 5 auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen. 

Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien:

• ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
• Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
• Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in Mittweida, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
• Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. 
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben. 

Informationen zur Fichte-Schule im Web

Was sind die wichtigsten Besonderheiten der Fichte- Schule?

- Schule mit erweiterter informatischer Ausbildung (Schulmodell) mit Tablets für alle Schüler ab Klasse 5

- Schulmodell "80 Minuten Unterricht" mit atypischen Unterrichtszeiten und besonderen Fächern wie zum Beispiel "Lernzeit"

- zweite Fremdsprache Französisch ab Klasse 6 (freiwillig)

- ...